VI. Zahlung
1.
Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
2.
Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
3.
Zahlungen dürfen nur an die Fa. Sesam erfolgen, nicht an Vertreter.
4.
Bei Teilleistungen steht der Fa. Sesam das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
5.
Alle Forderungen der Fa. Sesam werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder der Fa. Sesam Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit seines Vertragspartners zu mindern.
6.
Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
7.
Gegenüber Zahlungsansprüchen von Sesam ist eine Aufrechnung und Zurückbehaltung nur wegen Ansprüchen aus dem zugrunde liegenden Auftragsverhältnis zulässig. Aus einem anderen Schuldverhältnis sind Aufrechnung und Zurückbehaltung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellt Forderungen.

