Deutsch | Englisch

V. Inbetriebnahme und Wartung von Hard- und Software

1.
Eine Inbetriebnahme und/oder Wartung von Hard - und Software ist nur dann Vertragsgegenstand, wenn dies im Rahmen des Auftrags ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2.
Alle Arbeiten in Bezug auf eine Inbetriebnahme oder Wartung sind auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu vergüten. Ist ein Stundensatz nicht vereinbart, wird ein üblicher Stundensatz geschuldet. Zuzüglich ist für An - und Abreise die vereinbarte, hilfsweise eine übliche Pauschale zu zahlen.

 

3.
Sofern sich solche Arbeiten auf Wunsch des Kunden oder aus technischen Gründen über mehrere Arbeitstage erstrecken, sind vom Kunden übliche Auslagen für Übernachtungen zusätzlich zu bezahlen.


zurück zum AGB - Verzeichnis >>

Kontakt

Sesam Elektronische
Sicherheitssysteme GmbH

Finsterbachstaße 1
86504 Merching

T +49 8233 79445-0
F +49 8233 79445-20
info@sesam.de