X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Für die Rechtsbeziehungen zwischen Fa. Sesam und Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Fa. Sesam in Mammendorf.

